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- Verlegenheit, in welche die Provinzialversammlung durch den Antrag
- kam, dadurch zu mindern, daß man die Berathung auf unbestimmte
- Zeit vertagte, und den Vorschlag in etwas Vages und Unbe-^
- stimmtes gar verwandelte, wodurch man sich zu nichts verpflichtete.
- Aber der Zweck der Omngisten, einen neuen Gegenstand der Zwie-
- trracht in das Land zu werfen, und Deutschland und England wegen
- französischer Tendenzen in Belgien in Unruhe zu versetzen, war erreicht.
- Man wollte dem morschen Argumente gegen unsere Nationalunabhängigkeit:
- „Belgien kann nicht allein stehen, es erstickt in seinen Grenzen, in Ohnmacht und Verzweiflung wird es sich seinen südlichen Nachbarn in die Arme
- werfen, wenn man es nicht wieder mit Holland vereinigt" eine neue
- Stütze beifügen. Dies war der Grund, warum man 1815 in London
- und Wien beschlossen hat, daß wir Holland als Territorialzuwachs dienen
- sollten. Dieses Argument mußten wir seit 1330 im Labyrinthe der Protocolle
- bekämpfen. Dieses Argument wollte man den europäischen Mächten wieder
- einleuchtend machen."
- Wir wollen dem Verfasser in den Beweisen, die er aufzustellen versucht, daß das Gerücht von dem Zollanschlusse an Frankreich ursprünglich
- auf einer orangistischen Intrigue beruht habe, um so weniger folgen, da
- uns diese Beweise nicht überzeugend genug scheinen, und fahren in der
- Analyse des Werkes weiter fort. Der Verfasser zeigt, daß die frühere
- Größe des belgischen Handels durchaus nicht in seinen Verhältnissen zu
- Frankreich ihren Grund gehabt hat, sondern in dem lebhasten Verkehr der
- niederländischen Städte, besonders Brügge und Apres, mit der Levante,
- in der glücklichen Lage Antwerpens und seinen Beziehungen zn Deutschland
- und den baltischen Häfen. Auch zu den Zeiten Josephs II. suchte man den
- Handel nicht durch Verträge mit Frankreich, sondern durch Oeffnung entfernter Abzugscanäle zu heben , und Ostcnde's kurze Blüthe, die es seiner
- ostindischen Compagnie verdankte, sei ein einleuchtender Beweis, wie, richtig
- man gedacht habe. Wahrend der französischen Herrschaft habe sich der
- commercielle und industrielle Zustand allerdings einigermaßen gehoben.
- Damals sei indeß eine ganz specielle Douanengcsetzgcbung eingeführt gewesen,
- beruhend auf freier Getraide- und Schlachtviehcinfuhr, wodurch das Hauptmaterial der Industrie, die Nahrung des Arbeiters, wohlfeil wurde, freier
- Einfuhr des Bauholzes und der meisten Urstoffc und Noherzeugnisse, oder
- mindestens sehr niedrigen Zollansätzcn für dieselben, während alle Jndustrie-
- erzeugnisse, namentlich wenn sie als englische Producte gelten, verboten
- waren. Und überdies! mußte man bei Einsuhr aller fabricirtcn Artikel
- beweisen, daß sie aus einem Lande, das mit der Republik in Frieden lebte,
- ihren Ursprung hatten. Eine solche Gesetzgebung habe nothwcndigerweise auf